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Orgelkauf... was nun?
Stimmt !
Aber mittlerweile sind es nur noch 38 Tage
Vorfreude ist wirklich die schönste Freude...
In diesem Sinne: freu' Dich drauf...
LG
Aeoline
#21 RE: Orgelkauf... was nun?
Zumal es in einem Ermittlungsverfahren keinerlei Informationen an die Öffentlichkeit geben darf, bis die Anklage erhoben und ein Termin für die mündliche Hauptverhandlung angesetzt ist. Erst dann wird das Verfahren öffentlich und die Behörden haben Auskunftspflicht. Das Schutz- und Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit müssen immer abgewogen werden gegen die Schutzwürdigkeit der Privatsphäre des Beschuldigten. Er bleibt so lange "Beschuldigter", bis die Anklage erhoben ist. Erst dann ist er "Angeklagter". Und selbst in diesem Stadium des Verfahrens gilt noch die Unschuldsvermutung, die auch journalistisch zu respektieren ist.
Bei sog. Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens ist das inzwischen nicht mehr konsequent durchzuhalten - plakativstes Beispiel: die Trunkenheitsfahrt der ehemaligen EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann. Wenn das Emil Dimpflhuber passiert wäre, hätte er den Ermittlungsbehörden ganz schön in die Suppe spucken können - worauf Frau Käßmann bewusst verzichtet hat.
Wenn also hier Mutmaßungen angestellt werden, welchen Vorwurf der Staatsanwalt besager Firma macht, dann hat sie in der Tat einen einklagbaren Schadenersatzanspruch, wenn das Ermittlungsverfahren etwas anderes ergeben sollte. Und beim derzeitigen Stand des Verfahrens gibt es keine gesicherten Informationen von staatsanwaltlicher Seite. D.h. jede öffentliche Aussage ist spekulativ.
LG
Michael
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