Orgelkauf... was nun?

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03.10.2012 19:07
avatar  AlEinstein ( gelöscht )
#16 RE: Orgelkauf... was nun?
Al
AlEinstein ( gelöscht )

Hallo zusammen,

da ich darum gebeten wurde, hier kurz die nächste Info auf dem Weg zur eigenen Orgel:

SIE IST BESTELLT! Die Gloria Klassik 220N...

Ich bin gespannt, wann sie geliefert wird und harre der Zeit die da kommt.

Grüße
Dirk


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03.10.2012 19:08
#17 RE: Orgelkauf... was nun?
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Administrator

Und wir harren deiner ersten Eindrücke. [wink]

Herzlichen Glückwunsch zur Entscheidung - und nun ein frohes Warten mit viel Vorfreude. [smile]


Ich verkaufe meine Orgel, eine Gloria Concerto 234 Trend DLX. Bei Interesse bitte PN oder Mail.

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04.10.2012 21:52
avatar  AlEinstein ( gelöscht )
#18 RE: Orgelkauf... was nun?
Al
AlEinstein ( gelöscht )

Drei Wochen.... DREI Wochen warten, in etwa zur Lieferung ... Das werden drei lange Wochen. :help:

Weiteres dann, wenn das gute Stück oben steht.
In diesem Sinne, ungeduldige Grüße,
Dirk


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05.10.2012 06:38
avatar  Copula ( gelöscht )
#19 RE: Orgelkauf... was nun?
Co
Copula ( gelöscht )

Ich habe auf meine Klassik 238 fast zwei Monate gewartet. Frag doch mal Aeoline. Der wartet mit seiner Unico wahrscheinlich am längsten...


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05.10.2012 09:40
avatar  Aeoline
#20 RE: Orgelkauf... was nun?
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Stimmt !

Aber mittlerweile sind es nur noch 38 Tage



Vorfreude ist wirklich die schönste Freude...

In diesem Sinne: freu' Dich drauf...

LG
Aeoline


Organisten leiden oft an einer schlimmen Krankheit: Augentinnitus - Man(n) sieht nur noch Pfeifen...

Viscount Unico 400 DE [V1.14.19] (56/III/P) : ab 11.2012
Johannus Opus 520 (45/II/P) : 10.1987-11.2012
Siel HB 700 (9/II/P) : 1977-09.1987)

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21.03.2013 08:07
#21 RE: Orgelkauf... was nun?
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Moderator

Zumal es in einem Ermittlungsverfahren keinerlei Informationen an die Öffentlichkeit geben darf, bis die Anklage erhoben und ein Termin für die mündliche Hauptverhandlung angesetzt ist. Erst dann wird das Verfahren öffentlich und die Behörden haben Auskunftspflicht. Das Schutz- und Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit müssen immer abgewogen werden gegen die Schutzwürdigkeit der Privatsphäre des Beschuldigten. Er bleibt so lange "Beschuldigter", bis die Anklage erhoben ist. Erst dann ist er "Angeklagter". Und selbst in diesem Stadium des Verfahrens gilt noch die Unschuldsvermutung, die auch journalistisch zu respektieren ist.
Bei sog. Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens ist das inzwischen nicht mehr konsequent durchzuhalten - plakativstes Beispiel: die Trunkenheitsfahrt der ehemaligen EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann. Wenn das Emil Dimpflhuber passiert wäre, hätte er den Ermittlungsbehörden ganz schön in die Suppe spucken können - worauf Frau Käßmann bewusst verzichtet hat.
Wenn also hier Mutmaßungen angestellt werden, welchen Vorwurf der Staatsanwalt besager Firma macht, dann hat sie in der Tat einen einklagbaren Schadenersatzanspruch, wenn das Ermittlungsverfahren etwas anderes ergeben sollte. Und beim derzeitigen Stand des Verfahrens gibt es keine gesicherten Informationen von staatsanwaltlicher Seite. D.h. jede öffentliche Aussage ist spekulativ.

LG
Michael


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21.03.2013 15:48
avatar  Offenbass 32 ( gelöscht )
#22 RE: Orgelkauf... was nun?
Of
Offenbass 32 ( gelöscht )

DANKE !!!!


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