Undankbarkeit der Gemeinden

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21.01.2015 23:35
avatar  chrimo ( gelöscht )
#46 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
ch
chrimo ( gelöscht )

Ich habe ein festes Jahresbudget für den Bereich Kirchenmusik, für dessen sinnvolle und wirtschaftliche Verwendung ich zuständig bin - darunter fallen auch Chornoten (nicht: meine Flöten, Gitarren, E-Piano, Blechinstrumente, Hardware, Software, Bücher ..... und Orgelnoten). Nur die Orgelpflege ist ausgenommen und hat einen Extrafond.
Problem: ständig sinkende Summe - und immer wieder neue Aufgabengebiete, wo Noten und Zubehör gebraucht wird (Band-Equipment, Pflegemittel fürs Blech, Notenständer ... ). Es reicht hinten und vorn nicht...

Ich hätte z.B. Nachwuchs-Interessenten für's Blech (auch Erwachsene) - aber ein Tenorhorn kostet gebraucht schon mal mehr als mein Jahresbudget!
Fremdkonzerte bringen oft für uns nichts ein, manchmal zahlen wir sogar drauf, nur ein paar geringe Unterrichtsentgelte (mehr symbolisch) sind auf der Einnahme-Seite zu finden - und evtl. ein oder zwei Kollekten im Jahr.

Ich würde gern wenigstens alle paar Jahre mal ein paar Instrumentalisten zum Konzert oder Festgottesdienst dazuholen - aber das geht nur, in dem ich Rücklagen anlege, was kaum gelingt. Es sei denn, solche Hut-Einlagen kommen vielleicht dazu ... obwohl die natürlich nun auch nicht üppig sind. Aber über ein paar Jahre...

Bisher gibt es jeweils eine Chorfete im Jahr, jeder bringt etwas mit ... und ich finde, das sollte kein Problem sein.


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22.01.2015 12:44
avatar  jogo31 ( gelöscht )
#47 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
jo
jogo31 ( gelöscht )

Zitat von SJL

Zitat von Tabernakelwanze
Sorry, aber ihr macht Euch das Leben manchmal wirklich schwer! [...] Ansonsten kann ich nur raten, gelassen zu bleiben. [...] Wer sich öffentlich produziert - und das tun ja wohl auch Organisten - muss mit Kritik rechnen und diese wegstecken können. Vor allem sollte er souverän damit umgehen können. Lasst die Meckertanten aus der letzten Bank doch motzen - seid nett, freundlich und spielt Euer Ding! [...] Herablassende Reaktionen führen zu nichts.


100% Zustimmung.

Außerdem: wir Organisten sind letztlich Dienstleister. Daher wirken auch Reaktionen wie beleidigt mitten im Stück abzubrechen oder ähnliche pseudo-päDagogische Maßnahmen eher kindisch und unprofessionell. Die Putzfrau wirft mir ja auch nicht morgens wutschnaubend den Eimer auf dem Gang hinterher, nur weil ich gerade über ihren soeben frisch geputzten Boden laufe. Dünnhäutigkeit und Verbissenheit bewirken leider fast immer das Gegenteil von Verständnis und Sympathie, so sehr man sich vielleicht auch "im Recht fühlt"...




Tut mir Leid. Ich verstehe mich überhaupt nicht als "Dienstleister". Ich nehme als Organist am Gottesdienst teil, mein Orgelspiel ist nicht zur allgemeinen Belustigung da, sondern ist Teil der Liturgie. Genausowenig wie ich dem Lektor in die Lesung orgle, oder während des Vater unser mit dem Tutti einsetze, kann ich erwarten, dass auch mein Part in Ruhe und mit dem gebotenen Respekt stattfindet. Und selbstverständlich kann ich mit Kritik umgehen, solange sie berechtigt ist und nicht der allgemeinen Meckerfreude entspringt.

Ich arbeite auch mit Ehrenamtlern zusammen (genauso wie ich einer bin als Organist) und mir käme es niemals in den Sinn jemanden zu kritisieren, solange er sich Mühe gibt seine Aufgabe so gut wie möglich zu erfüllen, denn ich bin froh dass ich sie habe. Andersdrum aber sehe ich mich oft nur als "notwendiges Übel" betrachtet, ohne sich mal zu überlegen, wieviel Arbeit da drin steckt, wenn man jeden Sonntag immer mit neuen Ideen einen Gottesdienst gestalten soll. Das ist halt mal was anderes als zwei mal im Jahr beim Gemeindefest Würstchen zu grillen.


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22.01.2015 12:51
#48 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
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Administrator

Stimmt schon. Aber hat das gemeine Volk da vielleicht ein durchaus richtiges Gespür, dass der Gottesdienst mit dem "Gehet hin in Frieden" vorbei ist? Schlusslied, Postludium... gehören sie eigentlich noch zum Gottesdienst?


Ich verkaufe meine Orgel, eine Gloria Concerto 234 Trend DLX. Bei Interesse bitte PN oder Mail.

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22.01.2015 12:55
avatar  jogo31 ( gelöscht )
#49 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
jo
jogo31 ( gelöscht )

Nein, offiziell ist die Messe mit dem "Ite missa est" zu Ende, aber das bedeutet lange nicht, dass ich mich nach dem Gottesdienst in einer Kirche aufführen wie auf dem Hamburger Fischmarkt. Obwohl, ich kann mich ja auch mal weigern nach dem Segen das allseits beliebte Marienlied zu spielen. Ich würde wahrscheinlich auf der Stelle gesteinigt. Ach ich reg mich schon wieder auf. [grin]


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22.01.2015 12:57
#50 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
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Moderator

Manchmal ist es schön, evangelisch zu sein ...

Zitat von Gemshorn
Schlusslied, Postludium... gehören sie eigentlich noch zum Gottesdienst?



Bei uns schon.

LG
Michael


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22.01.2015 12:59
avatar  jogo31 ( gelöscht )
#51 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
jo
jogo31 ( gelöscht )

Also bei uns fängt das Chaos schon an, da ist der Pfarrer noch nichtmal richtig in der Sakristei verschwunden. [grin]


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22.01.2015 13:51
avatar  chrimo ( gelöscht )
#52 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
ch
chrimo ( gelöscht )

Jau, Wichernkantor

Wobei sich das auch noch nicht überall rumgesprochen hat


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22.01.2015 13:58
avatar  chrimo ( gelöscht )
#53 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
ch
chrimo ( gelöscht )

Zitat von jogo31
Also bei uns fängt das Chaos schon an, da ist der Pfarrer noch nichtmal richtig in der Sakristei verschwunden. [grin]



Hm, auch da hat vielleicht die ev. Praxis etwas für sich - mindestens in einem kurzen Moment ist er jedem Gd-Besucher - so der das will - nahe: wenn er am Ausgang Pfötchen schüttelt, gute Wünsche für die kranke Oma mitgibt etc. ...

Das schließt dann auch die Möglichkeit ein, erst am ENDE des Nachspiels gemessenen Schrittes sichtbar zur Tür zu schreiten.
Und ehe da Fragen kommen: wir sind nach den vielen Jahren ein so eingespieltes Team, daß ich meistens richtig liege, wenn ich bei seinem vorvorletzten Predigtsatz aufstehe und zur Orgel gehe (was gelegentliche Fremd-Instrumentalisten, die bei mir oben hocken, immer wieder verblüfft [wink] ) - und er hat auch ein Gespür für mein Stück-Ende. Bzw. ich nehme auch öfter ein choralgebundenes Stück als Nachspiel - da kann man dann bei der vorletzten Zeile losmarschieren. Weg ist aber auch eher kurz...

Ansonsten gibt es aber auch den "Kapitän-auf-der-Brücke-Effekt" - es gibt immerhin graduelle Unterschiede zwischen Vor-Gottesdienst-Gequatsche VOR Erscheinen des Pastors und danach ... und spätestens, wenn er vorn am Altar steht und die Gemeinde anguckt, ist Ruhe ... und ich finds gut, wenn er da mitunter erstmal ein Minütchen nur so steht


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22.01.2015 14:08
#54 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
Ma

Zitat von Wichernkantor
Manchmal (...)


Manchmal, aber nur manchmal...? [grin]

Gloria Concerto 350 Trend

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22.01.2015 14:21
avatar  Tabernakelwanze ( gelöscht )
#55 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
Ta
Tabernakelwanze ( gelöscht )

Hm, nachdem ich aus aller nächster Nähe erfahren habe, wie die ev. Kirche mit Mitarbeitern umgeht, weiß ich nicht mehr, ob es schön ist, evangelisch zu ein. Ich, als Katholik, dachte das auch mal, von diesem Irrglauben bin ich inzwischen befreit. Die kath. Strukturen haben viele Macken, und vieles läuft nicht gut, und man denkt, die Evangelen haben´s besser drauf. Ich kann sagen, falsch gedacht. Sie sind nicht besser, sie sind anders. Bei den Katholen treten die Defizite offener zu Tage, bei den Evangelen erkennt man sie erst, wenn man hinter die Kulissen guckt. All die synodalen Beschlüsse sind ja oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Aber sorry, ich bin völlig OT und schreibe mich gerade in Rage.


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22.01.2015 14:52
avatar  chrimo ( gelöscht )
#56 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
ch
chrimo ( gelöscht )

Ein Grundproblem in der ev. Kirche ist die ach so hochgelobte Demokratie - und da sind wir nun wirklich wieder direkt bei "Undankbarkeit der Gemeinden".

Jeder, aber wirklich jeder, meint sich ein Urteil erlauben zu können - und quasi die Pflicht dazu zu haben!

Ich hab keine Ahnung, wie das bei kath. Gem. läuft - aber in einen ev. Vorstand zu kommen, ist ganz leicht.
Man braucht in kleinen Gemeinden lediglich 5 Wahlberechtigte (Oma, Opa, Tante, Nichte, Nachbar), die einen vorschlagen.
Abgelehnt kann man nur werden, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt ... die eher lasch gehandhabt werden:

"Zu Ältesten können wahlberechtigte Gemeindeglieder gewählt werden, die am Leben der Gemeinde teilnehmen, sich zu Wort und Sakrament halten und bereit sind, über die innere und äußere Lage der Gemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen. "

*hüstel*

So, und wenn man dann noch das Glück hat, in einem Nest halbwegs bekannt zu sein (Handwerker, Verkäuferin, sehr weitreichende Verwandtschaft) und sich in den Augen der meisten halbwegs anständig benommen hat... oder aber auch mitunter "Wahlkampf" betreibt ... die letzten Wochen vor der Wahl tatsächlich zum Gottesdienst kommt ...

Und dann nimmt das Unheil seinen Lauf. Pflichten werden ignoriert ... aber man meint gerne, weit über den "Angestellten" zu stehen (am besten inkl. Pfarrer) und ALLES entscheiden zu müssen - oft bar jeder Sachkenntnis.

(Und darüber hinaus ist es dann auch keine große Kunst, in weiterreichende Ämter wie zum Beispiel Kreis- und Landessynode zu kommen.)

Deswegen wurde z.B. diese Prozenteregel für die Anstellung von Kirchenmusikern bes. in Teilzeitstellen entwickelt, wo dann z.B. drinsteht, daß eine Chorprobe - je nach Gegebenheiten - 10 - 20% einer Vollanstellung bedeutet, also einen wöchentlichen Zeitaufwand von durchschnittlich (!) mindestens 4h bedeutet. Und nicht nur mit dem Betrag liegt sie eher am unteren Rand ... über die 3% für 60 min Unterricht hatte ich ja wohl schon mal geschrieben...
Vorstand meint, Chorprobe dauert 1,5h - und Vorbereitung, naja, vielleicht mal zum Lieder raussuchen (aber das können ja eigentlich die Chormitglieder machen, s.o.) - also, mit 2h doch gut bedient!

Leider gibt es aber nicht für all und jedes einen Leitfaden ... und so wird eben munter rumgeschubst.
Wenn man dann mal fragt, ob sie selbst gern in einem "Betrieb" arbeiten würden, wo diverse Menschen, die von dem Metier keine Ahnung haben, Vorschriften machen ... wo jeder meint, Arbeitszeit für XY einschätzen zu können ... wo man seinen halben Job selbst bezahlen muß - am besten sämtliches Arbeitsmaterial mitbringen muß (vom Bürobedarf über Soft- und Hardware zu Fachliteratur etc.), sein Auto bereitstellen muß und nur lumpiges Kilometergeld kriegt (wenn überhaupt), für Freizeiten etc., wo man fast rund um die Uhr arbeitet, auch noch selbst bezahlen muß... wo es keinen festen Feierabend oder gar freie Tage gibt, am liebsten ständige Verfügbarkeit ... und ständig beobachtet/begutachtet wird, bis weit hinein in das Privatleben, was es ja eigentlich am besten überhaupt nicht gibt - ha, wer will das?!?
Aber kirchliche Mitarbeiter müssen sich das bieten lassen...

Hach ja, ich beziehe meine Wertschätzung und Motivation nicht in erster Linie aus meiner Anstellung ... aber trotzdem ...


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22.01.2015 15:08
avatar  Tabernakelwanze ( gelöscht )
#57 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
Ta
Tabernakelwanze ( gelöscht )

Zitat von chrimo
Ein Grundproblem in der ev. Kirche ist die ach so hochgelobte Demokratie - und da sind wir nun wirklich wieder direkt bei "Undankbarkeit der Gemeinden".

Jeder, aber wirklich jeder, meint sich ein Urteil erlauben zu können - und quasi die Pflicht dazu zu haben!

Ich hab keine Ahnung, wie das bei kath. Gem. läuft - aber in einen ev. Vorstand zu kommen, ist ganz leicht.
Man braucht in kleinen Gemeinden lediglich 5 Wahlberechtigte (Oma, Opa, Tante, Nichte, Nachbar), die einen vorschlagen.
Abgelehnt kann man nur werden, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt ... die eher lasch gehandhabt werden:

"Zu Ältesten können wahlberechtigte Gemeindeglieder gewählt werden, die am Leben der Gemeinde teilnehmen, sich zu Wort und Sakrament halten und bereit sind, über die innere und äußere Lage der Gemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen. "

*hüstel*

So, und wenn man dann noch das Glück hat, in einem Nest halbwegs bekannt zu sein (Handwerker, Verkäuferin, sehr weitreichende Verwandtschaft) und sich in den Augen der meisten halbwegs anständig benommen hat... oder aber auch mitunter "Wahlkampf" betreibt ... die letzten Wochen vor der Wahl tatsächlich zum Gottesdienst kommt ...

Und dann nimmt das Unheil seinen Lauf. Pflichten werden ignoriert ... aber man meint gerne, weit über den "Angestellten" zu stehen (am besten inkl. Pfarrer) und ALLES entscheiden zu müssen - oft bar jeder Sachkenntnis.

(Und darüber hinaus ist es dann auch keine große Kunst, in weiterreichende Ämter wie zum Beispiel Kreis- und Landessynode zu kommen.)..




Chrismo, Du schreibst mir aus der Seele! Und in den Landeskirchenämtern sieht es ja nicht anders aus.


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22.01.2015 16:44
avatar  hahoern
#58 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
ha

Zitat von chrimo
sich zu Wort und Sakrament halten ...


Zum Glück haben wir das nicht drin stehen, sonst käme kein Wiederverheirateter in den Pfarrgemeinderat


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22.01.2015 16:51
avatar  chrimo ( gelöscht )
#59 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
ch
chrimo ( gelöscht )

Ich fürchte, das führt wieder weit vom Wege ab ... aber DAS ist auch wieder ein Grund , lieber evangelisch zu sein. Wir haben in unserer Seelsorgepraxis schon so viele Menschen erlebt, die "böswillig" verlassen wurden. Da brennt der Kerl über Nacht mit ner Jüngeren durch, man sitzt mit drei Kindern allein da, und dann auch noch das... aber wenigstens im Gemeindevorstand sein zu können, tröstet dann doch *ironie aus* (wenn da nicht eh ein Vetorecht des Pfarrers greift?)


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22.01.2015 16:54
avatar  jogo31 ( gelöscht )
#60 RE: Undankbarkeit der Gemeinden
jo
jogo31 ( gelöscht )

Diese Anflüge von Demokratie gibts ja seit dem die Pfarrgemeinderäte beschlussfähig sind auch bei Katholens. Finde ich auch ok. Trotzdem bin ich froh drum, dass der Pfarrer wenns drauf ankommt das letzte Wort hat. Mein Pfarrer nimmt das auch in Anspruch, wenn es notwendig ist.

Zum Thema: Verlassen. Bei Katholens ist die Scheidnung nicht das Problem, somit dürfen auch geschiedene Im Gemeinderat aktiv sein. Kritisch wirds bei einer erneuten Heirat, die Exkommunikation nach sich zieht. In unserem Kirchengemeindrat ist somit völlig legal auch eine geschiedene Dame im Amt. Upps... Sorry hab mich verlesen, es ging ja um Wiederverheiratet.


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