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Beinahe gleiche Melodien...
Vielleicht wurde bereits erwähnt, dass die Österr. Kirchenmusikkommission in einigen Fällen Entscheidungen getroffen hat, die schwer nachvollziehbar sind.
So steht im Eigenteil der Diözesen Österreichs unter Nr. 871 das Lied "Lobpreisend dankt dem Herrn und Gott".
Gesungen wird es auf die Melodie von Peter Sohren 1668, die man auch unter Nr. 463 "Wenn ich, o Schöpfer, deine Macht" findet.
Zumindest beinahe...
Denn unter Nr. 871 steht eine Melodie variante, die auf den ersten flüchtigen Blick leicht zu übersehen ist.
Was soll das? Wie stellt man sich das in der Praxis vor?
Soll die Gemeinde mit kleinlichen Notenschlenkern belastet werden, die einmal ja und einmal nein auszuführen sind? Was ist das für eine Idiotie?
Selbiges findet man auch im Bezug auf das Sanctuslied GL 198; dazu existiert im Österreichteil eine nahezu identische Variante unter Nr. 770. In diesem Fall weiß ich, dass das Lied in genau dieser Fassung von einer bestimmten Diözese gewünscht wurde - und damit außer Streit gestellt war.
Was für ein undurchdachtes Prozedere!
Nur weil ein kleines Diözeslein eine sehr spezielle Variante wünscht, tritt man in Konkurrenz zu einem Lied im Stammteil. Im Liedplan der Erzdiözese Wien (!) werden beide Sanctuslieder eingeplant - einmal dieses, das andere Mal jenes. Wie erratisch kann man eigentlich agieren? Man schämt sich stellvertretend für solche Schluderei.
Anstatt den Organisten und den Gemeinden Klarheit zu bieten, verunsichert man beide. Bravo.
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