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Sweelinq: Veröffentlichung von Aufnahmen
#16 RE: Sweelinq: Veröffentlichung von Aufnahmen
Zitat
Bei einem klassischen Klavier oder Cello gibt es natürlich keine Probleme, aber bei digitalen Instrumenten sind ja immer irgendwelche Urheber der Klänge beteiligt, die Samples beigesteuert, das Originalinstrument zur Verfügung gestellt oder die Klänge konstruiert haben.
Hier wird für mich die Absurdität unserer heutigen Auffassung von Urheberschaft deutlich. Egal welches nicht digitales oder auch digitales Instrument ich vor mir habe, bei jedem hat sich jemand Gedanken gemacht, eventuell Innovationen eingeführt, Material ausgewählt, "konstruiert" etc.
Ist es tatsächlich so, dass bei Bechstein oder Kawai seit 100 Jahren das Gleiche gebaut wird? Und warum müsste ich dann nicht um Erlaubnis bitten, wenn ich - bzw. ein talentierter und erfahrener Mensch - ein Werk eines gemeinfreien Komponisten auf einem ihrer Klaviere spielte, aufnähme und z.B. auf YouTube veröffentlichte.
Warum soll das bei digitalen Instrumenten anders sein?
Oder ist es ein Unterschied, ob ich ein Sample benutze, oder Physical Modeling?
Wie ist es mit den Intonations-Spezialisten hier, die auf den Viscounts bestimmte Pfeifenorgeln "nachbauen". Müssen sie den Orgelbauer fragen, ob sie das dürfen, wenn sie anschließend ein Video auf YouTube veröffentlichen oder einen Konzertmitschnitt auch schon hier veröffentlichten?
Die Schöpfungshöhe eines durchschnittlichen Samples ist schlicht durchschnittlich.
Blos weil es digital verwendet werden kann, gewinnt es doch keine größere Schöpfungshöhe. Wenn jemand mit extremen Aufwand für eine einzige Installation ein Sample ausgearbeitet hat, dass sähe ich diese besondere Schöpfungshöhe. Sobald es aber mehrfach verkauft wird, öffentlich dargeboten wird, jedem gegen Geld zur Verfügung gestellt wird; sorry, dann ist die Schöpfungshöhe eben nicht mehr hoch.
Auch das Beispiel, dass ich Präsentationen nicht als pdf-Datei zugänglich machen dürfe, ist völlig absurd, und spiegelt jedoch unsere verquere Sicht auf Professionalität wider.
Der Inhalt eines Präsentation muss doch im Vordergrund stehen (geistige Leistung des Autors) und nicht die besonders tolle Farbpalette (geistige Leistung des Programmierers).
Oder wird eine simple Komposition dadurch musikalisch hochwertiger, in dem ich sie auf Büttenpapier niederschreibe.
Rein rechtlich gesehen wäre es ein interessantes Feld, zu erforschen ob es irgendwelche Software-Lizenzvereinbarungen gibt, die nicht ABG-widrig sind.
Ebenso wird hier noch nicht unterschieden, zwischen dem eigentlichen Programm und den von diesem Programm genutzten Samples. Muss ich also sowohl Milan als auch den Sample-Ersteller fragen, ob ich mit ihren Produkten ein Musikstück spielen und aufnehmen darf; oder erst, wenn ich es veröffentliche, oder erst , wenn ich es gegen Geld veröffentliche?
Die Auffassung, dass ein YouTuber deswegen so viele Follower und Klicks hat, weil er mit einem Sample mit einem Programm ein Video aufgenommen hat, erledigt sich sobald ich ein weiteres Video finde, in dem er ein anderes Sample benutzt hat.
Wie will der Ersteller des Samples, denn seine geistige Leistung von der des Softwarepaket-Erstellers, von der des Komponisten und von der des Musikers abtrennen.
Ohne den Musiker würde ich in dem YouTube-Video rein gar nichts hören; vielleicht bis auf ein sehr leises Rauschen...
Wir sollten als Gesellschaft wieder dahin kommen, dass wir die eigentlichen Leistungen anerkennen und wertschätzen, anstatt uns dem Götzen "möglichste einfach und schnell Geld an anderen verdienen" zu unterwerfen.
Bei digitalen Produkten wird es nur deswegen so gerne gemacht, weil sie so leicht zu vervielfältigen und es so einfach nachzuhalten ist.
Liebe Grüße
Wolfgang
#17 RE: Sweelinq: Veröffentlichung von Aufnahmen
Hallo,
man darf Urheberrecht und andere Rechte nicht durcheinanderbringen.
* Kompositionen, Designerkleider unterliegen dem Urheberrecht.
* Bei gesampelten Orgeln hat offensichtlich der Orgelbesitzers das Recht, die Nutzung zu bestimmen.
* Dann gibt es noch Patente für bestimmte Konstruktionen, für die in der Regel 20 Jahre Lizenzgebühren bezahlt werden müssen, wenn man sie nutzt.
* usw.
Ich selbst stelle bei Publikationen Grafiken in meinen Texten unter CC-Lizenzen (klick), in der Regel CC-BY-NC-SA. Das bedeutet, dass etwa ein Doktorand meinen Namen nennen (BY), die Grafik für nichtkommerzielle Zwecke nutzen (NC), weiterentwickeln (verändern) und unter gleichen Bedingungen weitergeben darf (SA). Den Verlagen passt das übrigens nicht, sie möchten gerne das Verwertungsrecht haben, um selbst bestimmen zu dürfen und ggf. Geld für die Nutzung zu kassieren. Das ist auch verständlich, weil die Verlage heutzutage selbst permanent am Abgrund entlang schlittern, aber ich habe halt andere Interessen.
Ich denke schon, dass die Variante, dass ein Sampleset nur privat genutzt werden darf, mit anderen Dingen gut vergleichbar ist: Bestimmte Software dürfen etwa Selbständige nur privat, aber nicht beruflich oder kommerziell nutzen und ist es nicht auch bei Netflix so, dass die Nutzung auf den (privaten) Haushalt beschränkt ist?
Wenn ich ein Portraitfoto von einer nichtprominenten, also einer Privat-Person mache, darf ich das auch nicht einfach so veröffentlichen, schon gar nicht damit Geld verdienen (z.B an eine Zeitung verkaufen). Natürlich sind da jeweils verschiedene rechtliche Bedingungen im Spiel, aber es ist doch regelmäßig so, dass verschiedene Rechte abgewogen werden. Insofern finde ich das mit den Samples nicht so überraschend.
Es könnte schon sein, dass auch eine Definitionsdatei für eine bestimmte Pysical-Modelling-Orgel unter das Urheberrecht fällt. Vermutlich könnte der Urheber auch die Rechte der Nutzung verkaufen. Wer die in einem Forum einstellt, wird aber damit sicher automatisch der allgemeinen Nutzung zustimmen. Übrigens gibt es auch Komponist*innen, die ihre Kompositionen als gemeinfrei publizieren (z.B. Carlotta Ferrari, die sogar Veränderungen der Kompositionen für öffentliche Darbietungen zustimmt, jedenfalls hat sie das bei mir getan).
Beste Grüße von der Waterkant
Christoph P.
P.S.: Damit möchte ich das mit den rechtlichen Überlegungen bewenden lassen. Schließlich bin ich in Jura fast völliger Laie.
#18 RE: Sweelinq: Veröffentlichung von Aufnahmen
Ja, da bin ich bei dir, man sollte Urheberrecht, Recht am eigenen Bild und Patentrechte nicht untereinander mischen, um anschließend einen geldwerten Vorteil daraus zu ziehen.
So wie digitalpipes es aus meiner Sicht völlig richtig dargestellt hat, die Rechte der Software- und Sample-Ersteller sollten sich darauf beschränken, dass man keine Raubkopien ihrer Arbeit benutzt oder vertreibt. Das lässt sich sicher über Urheberrecht händeln.
Daraus einen Einfluss auf die mit entsprechenden Instrumenten geschaffene Kunst, sprich eigenständige Werke, ableiten zu wollen halte ich für absurd und illegetim.
Liebe Grüße
Wolfgang
#19 RE: Sweelinq: Veröffentlichung von Aufnahmen
Ob jemand mit meinen Samplesets Geld verdient oder sonstwie seine Aufnahmen veröffentlicht, ist mir wie gesagt so ziemlich egal. Wenn einer ein Set so gut findet, dass er es dafür verwendet, finde ich das sogar toll!
Wenn ich das aber nicht zunächst mal in den Lizenzbedingungen ausklammere (und da seien jetzt mal alle rechtlichen Überlegungen außen vor), bekomme ich für so manche Orgel schlicht keine Genehmigung zum Samplen, und dann gibt es das Set eben nicht. (Es gibt leider ohnehin für viele höchst interessante Orgeln grundsätzlich keine Genehmigung zum Samplen oder nur gegen horrende Zahlungen, die sich am Markt einfach nicht verdienen lassen). Deshalb ist das Diskutieren darüber, was man sich als Nutzer wünscht oder was man meint was Hersteller tun sollten ziemlich sinnfrei, denn am Ende gibt es jemanden, dem die Orgel gehört und der einem schlichtweg im Zweifelsfall nicht erlaubt zu samplen. So einfach ist das doch. Und auch die Überlegung, ob der Eigentümer der Orgel das Recht hat, öffentliche Aufnahmen oder so etwas zu verbieten oder nicht ist völlig sinnfrei, denn der Eigentümer hat das Recht, über Samplen oder nicht Samplen zu bestimmen. Im Zweifelsfall ist das dann sein Hausrecht. Da kann man sich drüber ärgern, man kann diskutieren, wie wirksam oder sinnvoll solche Bestimmungen sind, aber das wird schlicht und ergreifend nichts ändern.
Also wie bereits gesagt: Ich als Sampleproduzent freue mich über jeden, der ein Set von mir so gut findet, dass er es für eine Veröffentlichung nutzen möchte. Wenn er das aber in irgendeiner Form kommerziell machen möchte, behalte ich mir eben vor, die Anfrage an die entsprechende Kirchengemeinde weiterzuleiten und die entscheiden zu lassen. Was übrigens auch darunter fällt, und was Kirchengemeinden noch viel weniger möchten, ist das ihre doch recht teure Pfeifenorgel sich dann als preiswerte Kopie in anderen Kirchen wiederfindet.
Soviel dazu und damit belasse ich es dann auch dabei.
LG
Reiner
#20 RE: Sweelinq: Veröffentlichung von Aufnahmen
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